MoneyTiming: Aktuelle Beiträge

Das Bundesverfassungsgericht entschied am Dienstag, dass eine Hartz-IV-Empfängerin, die alleine auf 77 Quadratmetern wohnt, keinen Anspruch auf vollständige Erstattung der Miet- und Heizkosten hat.

Artikel lesen


}

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Suchen

MoneyTiming: Weitere Artikel