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Frage:Gibt es eine Norm, in der beschrieben wird, wie und wie oft Bauteile in einem Schaltschrank beschriftet werden müssen? Genügt eine Beschriftung direkt am Gerät oder muss zwingend eine weitere Kennzeichnung auf der Grundplatte des Schaltschrankes vorgenommen werden? Muss an den Einzeladern der ankommenden externen Kabel und Leitungen gekennzeichnet sein, welcher Klemme sie zugehören? Im Schaltplan ist ja dokumentiert, welche Ader auf welche Klemme aufgelegt wird.

Antwort:Vorweg. Für die Herstellung von „Schaltschränken“ und der damit verbundenen Betriebsmittelkennzeichnung gibt es im Wesentlichen drei Normen, z. T. mit etwas abweichenden Festlegungen. Für Wohnungsverteiler, gilt DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24) [1]

Hinweis.Durch DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24):2014-03 [1] wurde die DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1):1991-10 [2] bezüglich „Wohnungsverteiler“ ersetzt. Die Übergangsfrist für DIN VDE 0603-1 (VDE 0603-1):1991-10 [2] endete 2018-03-04.

Die Anwendung der DIN EN 60670-24 (VDE 0606-24) [1] ergibt sich aus der VDE-AR-N 4100 [3].

Für Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen die Normen der Reihe DIN EN 61439 (VDE 0660-600) […]

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