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Laut einer Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ist das neue Gesetz, wonach Provider ab Juli anlasslos Metadaten speichern müssen, nicht mit EU-Recht vereinbar. Dies habe der Europäische Gerichtshof jüngst bekräftigt.
Original: Bundestagsgutachten: Neue Vorratsdatenspeicherung ist rechtswidrig

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