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Häufig wird behauptet, der Datenschutz behindere die Nutzung neuer Technologien. Dabei verlangt die Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich den Stand der Technik bei Schutzmaßnahmen. Entsprechend haben sich Aufsichtsbehörden für den Datenschutz auch bereits mit dem Thema Quanten-Computer befasst. Dies zeigt beispielhaft, wie man im Datenschutz neue Technologien bewertet.

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