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Frage:

Für Kabel und Leitungen stehen entsprechende Angaben für Brandlasten je Kabeltyp zur Verfügung und das Verfahren zur Berechnung ist bekannt. Wie verhält es sich aber mit den elektrischen Anlagen selbst bzw. mit elektronischen Komponenten, welche im Fluchtweg verbaut werden sollen? Gibt es hierzu Vorgaben und Richtlinien bzw. auch Berechnungsverfahren? Wie können wir die Brandlast von elektronischen Komponenten bewerten?

 
Antwort:

Fluchtwege werden in der ASR A2.3 [1] (ASR; Technische Regeln für Arbeitsstätten) als Verkehrswege definiert, die der Flucht aus einem möglichen Gefährdungsbereich und meist auch der Rettung von Personen dienen. Rettungswege sind entsprechend den Bauordnungen der Länder notwendige Flure und notwendige Treppenräume samt deren Vorräumen. Eine Brandlastbeschränkung besteht im Bauordnungsrecht nur für diese Bereiche. Diese Rettungswege müssen so ausgebildet sein, dass ihre Benutzung im Brandfall ausreichend lang möglich ist. Konkrete Ausführungshinweise werden dafür in der Leitungsanlagenrichtlinie (LAR) gegeben. Diese bezieht sich allgemein auf Leitungsanlagen in Rettungswegen und auf die Abschottung von Leitungsdurchführungen durch […]

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