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Der Bundesgerichtshof hat sich erstmals zum Diesel-Skandal geäußert – und könnte damit eine weitere Klage-Lawine auslösen. Der BGH bezeichnet nämlich eine unzulässige Abschalteinrichtung, wie sie von mehreren Autoherstellern verwendet wurde, als Sachmangel. Das stärkt die Chancen von Diesel-Besitzern auf Rückgabe der Fahrzeuge oder auf Schadensersatz. Betroffen ist nicht nur die VW-Gruppe, sondern auch Mercedes Benz, Opel, Porsche und Fiat.Von FOCUS-Online-Experte Roland Klaus

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