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Er verlangte 414 Euro fürs Tür-Öffnen – Verurteilung wegen Wucher: Schlüsseldienst-Mitarbeiter muss 2000 Euro Strafe zahlen
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- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
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- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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- Was sicherer Cloud-Migration oft im Wege steht
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- Kostenfalle Sovereign Cloud
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Er verlangte 414 Euro fürs Tür-Öffnen – Verurteilung wegen Wucher: Schlüsseldienst-Mitarbeiter muss 2000 Euro Strafe zahlen
Ein Mitarbeiter eines dubiosen Schlüsseldienstes ist in Augsburg wegen Wuchers zu einer Geldstrafe von 2000 Euro verurteilt worden. Der 52-Jährige hatte laut Anklage von einem Mann, der sich aus seiner Wohnung ausgesperrt hatte, für die Öffnung der Tür im Voraus rund 414 Euro verlangt – für weniger als zehn Minuten Arbeit.
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