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Wer eine Kündigung erhalten hat, kann in vielen Fällen zumindest mit einer Abfindung rechnen. Doch will das Finanzamt einiges von dieser haben. Zum Glück gibt es bei der Versteuerung die Fünftelregelung mit der Sie die Abgaben an den Fiskus senken können.Von FOCUS-Online-Experte Robin Friedlein

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