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Nichts könne die Rechtmäßigkeit des – mittlerweile über zwei Billionen Euro schweren – Staatsanleihekaufprogramms der Europäischen Zentralbank (EZB) beeinträchtigen. So lautet das Fazit der Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Melchior Wathelet.

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