MoneyTiming: Aktuelle Beiträge

Fleiß muss Anerkennung finden und Leistung sich lohnen. Von diesem Grundsatz ausgenommen sind unverständlicherweise Langzeitarbeitslose. Wer Hartz IV empfängt und sich bemüht, etwas dazuverdienen zu können, wird geradezu davon abgehalten. Grund sind die leistungsfeindlichen Zuverdienstgrenzen, die für Hartz-IV-Empfänger gelten: Die ersten hundert Euro sind anrechnungsfrei, von jedem zusätzlich verdienten Euro aber kassiert der Sozialstaat 80 Cent.Von FOCUS-Online-Gastautor Pascal Kober
}

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Suchen

MoneyTiming: Weitere Artikel