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Ein Dienstfahrrad ist nicht nur gut für die Gesundheit. Es hat auch steuerliche Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber kann die Kosten über die Betriebsausgaben geltend machen, der Arbeitnehmer spart über die Barlohnumwandlung.Von FOCUS-Online-Experte Paul-Alexander Thies

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