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Eine Eventfirma darf Veranstaltungen für Unternehmen unter dem Titel „Bauernhofolympiade“ vermarkten. Das entschied das Münchner Oberlandesgericht am Donnerstag in einer Berufungsverhandlung wegen einer Klage des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB) (Az.: 29 U 2233/17).

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