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Das Bundesverfassungsgericht hat ein drittes Geschlecht für den Eintrag im Geburtenregister gefordert. Intersexuellen Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, solle damit ermöglicht werden, ihre geschlechtliche Identität “positiv” eintragen zu lassen, entschieden die Karlsruher Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.

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