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Die staatlichen Finanzanreize für ­Einbruchschutz für Bestandsbauten stehen auf Initiative u.a. der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) seit 2014 bei der KfW-Bankengruppe zur Verfügung. Die Mindestanforderungen für einbruchhemmende Sicherheitstechnik wurden zuletzt zum 1. April 2019 angepasst und u.a. auch einbruchhemmende Sicherheitstechnik für Smart-Home-Anwendungen aufgenommen.

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