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Dem Bauherrn, Planer und Errichter einer Kindertagesstätte stellt sich immer wieder die Frage: „Muss die KiTa mit einer Blitzschutzanlage versehen werden?“

Um es vorwegzunehmen: Die Ausführungen werden zeigen, dass diese Frage generell mit einem „Ja“ zu beantworten ist, da es nicht etwa auf die Lage oder Art des Gebäudes ankommt, in dem die Kindertagesstätte untergebracht wird, sondern auf die Art der Nutzung. Diese ist in jeder Kindertagesstätte gleich: Es werden Kinder bis zum schulpflichtigen Alter und teilweise darüber hinaus betreut.

 
 
Gesetze und deren Auslegung
Um ein weiteres vorwegzunehmen: Weder aus dem Gesetz, einer Verordnung oder einer Richtlinie ergibt sich eine ausdrückliche Notwendigkeit der Errichtung einer Blitzschutzanlage, etwa mit dem Wortlaut: „In Kindertagesstätten müssen Blitzschutzanlagen vorhanden sein.“ Die Notwendigkeit der Errichtung einer Blitzschutzanlage muss deshalb durch die Auslegung des Gesetzes festgestellt werden. Die daraus oft resultierenden unterschiedlichen Interpretationen des Gesetzes führen unter den am Bau Beteiligten immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten. Deswegen sollen die nachstehenden […]

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