MoneyTiming: Aktuelle Beiträge
- Cyberkriminelle greifen LastPass-Nutzer an
-
Knackige Begründung fehlt
- GPT4All – KI ohne Internet nutzen
-
Knackige Begründung fehlt
- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
-
Knackige Begründung fehlt
- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
-
Knackige Begründung fehlt
- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
-
Knackige Begründung fehlt
- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
-
Knackige Begründung fehlt
- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
-
Knackige Begründung fehlt
- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
-
Knackige Begründung fehlt
- Was sicherer Cloud-Migration oft im Wege steht
-
Knackige Begründung fehlt
- Kostenfalle Sovereign Cloud
-
Knackige Begründung fehlt
- Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol
-
Knackige Begründung fehlt
- Mehr Phishing durch KI
-
Knackige Begründung fehlt
- Cyberkriminelle können pfSense übernehmen
-
Knackige Begründung fehlt
- Sicherheitslücke bei Webex-Instanz der Bundeswehr geschlossen
-
Knackige Begründung fehlt
- Forschung identifiziert Afrika als Cyberkrieg-Testgelände
-
Knackige Begründung fehlt
- Angriff auf die Datenrückversicherung
-
Knackige Begründung fehlt
- Einfacher Einstieg ins Pentesting mit Metasploit
-
Knackige Begründung fehlt
- Armis kauft Silk Security
-
Knackige Begründung fehlt
- So nutzt ein neuer DNS-Angreifer die Great Firewall of China
-
Knackige Begründung fehlt
- Eine Million Cyberangriffe in 120 Tagen
-
Knackige Begründung fehlt
Dem Bauherrn, Planer und Errichter einer Kindertagesstätte stellt sich immer wieder die Frage: „Muss die KiTa mit einer Blitzschutzanlage versehen werden?“
Um es vorwegzunehmen: Die Ausführungen werden zeigen, dass diese Frage generell mit einem „Ja“ zu beantworten ist, da es nicht etwa auf die Lage oder Art des Gebäudes ankommt, in dem die Kindertagesstätte untergebracht wird, sondern auf die Art der Nutzung. Diese ist in jeder Kindertagesstätte gleich: Es werden Kinder bis zum schulpflichtigen Alter und teilweise darüber hinaus betreut.
Gesetze und deren Auslegung
Um ein weiteres vorwegzunehmen: Weder aus dem Gesetz, einer Verordnung oder einer Richtlinie ergibt sich eine ausdrückliche Notwendigkeit der Errichtung einer Blitzschutzanlage, etwa mit dem Wortlaut: „In Kindertagesstätten müssen Blitzschutzanlagen vorhanden sein.“ Die Notwendigkeit der Errichtung einer Blitzschutzanlage muss deshalb durch die Auslegung des Gesetzes festgestellt werden. Die daraus oft resultierenden unterschiedlichen Interpretationen des Gesetzes führen unter den am Bau Beteiligten immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten. Deswegen sollen die nachstehenden […]
}