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Neben den in meiner Antwort auf den Leserbrief auf S. 441 aufgeführten Statements der WHO und der IARC, in denen Schichtarbeit als „wahrscheinlich krebserregend“ (probably carcinogenic Group 2A) dargestellt wird, hatte auch das Bundesverfassungsgericht schon 1992 betont, dass Nachtarbeit grundsätzlich für jeden menschlichen Organismus schädlich ist, weil der biologische Rhythmus gestört wird [1]. Die Erkenntnisse sind also durchaus vorhanden. Nur die Konsequenzen sind vielleicht bisher nicht ausreichend. Bei dieser Gelegenheit möchte ich aber auch darauf hinweisen, dass ich niemand unterstellen möchte, das Thema nicht ernst zu nehmen. Allein die Fülle von Ratgebern, Empfehlungen, aber auch Leitlinien, die, obwohl nicht gesetzlich vorschrieben, dennoch hoch relevant sind, zeigt, dass die gesundheitliche Bedeutung von Schichtarbeit erkannt ist und versucht wird, die negativen Auswirkungen zu minimieren. Wir können froh sein, dass in Deutschland ein so hohes Niveau hinsichtlich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erreicht wurde, dass man sich weniger mit akuten Problemen wie z. B. Unfällen […]

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