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Der Höhepunkt der närrischen Zeit steht kurz davor. Ab der Weiberfastnacht finden in vielen Städten Faschingsumzüge und Feierlichkeiten statt. Doch die Karnevalstage sind keine gesetzlichen Feiertage. Hier erfahren Sie, was Arbeitnehmer wissen müssen, um ohne große Bedenken den Karneval genießen zu können.
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