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Die Umsetzung der PV-Pflicht wird für die PV-Anlagenbetreiber maßgeblich durch das Elektrohandwerk und das Dachdeckerhandwerk erfolgen. Für eine schnelle und hochwertige Umsetzung sind Handwerkerkooperationen notwendig.

Energiewende geht alle an – gemeinsam ist sie zu schaffen
Das novellierte Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg sieht zum Jahresanfang 2022 für Neubauten von Nichtwohngebäuden und großen Parkplatzflächen ab 35 PKW-Stellplätzen die verpflichtende Errichtung und Nutzung von Solaranlagen vor. Ab 1. Mai 2022 gilt die PV-Anlagenpflicht-Verordnung zusätzlich für neue Wohngebäude und nach dem Jahreswechsel 2023 auch für grundlegende Dachsanierungen.

„Die Photovoltaik-Pflicht in Baden-Württemberg ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Umsetzung der Klimaschutzziele des Landes,“ meint Thomas Bürkle, Präsident des Fachverbands Elektro- und Informationstechnik Baden-Württemberg. „Vielfach liest und hört man, wir E-Handwerker schaffen das nicht, aber dem ist nicht so. Daher freut es mich umso mehr, dass wir auf Basis der bereits seit vielen Jahren bestehenden Kooperationsvereinbarung mit dem Dachdeckerhandwerk nun ergänzend vereinbart haben, wie wir gemeinsam die Energiewende voranbringen.“

„Es ist […]

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