MoneyTiming: Aktuelle Beiträge
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Recht auf Nacherfüllung – Was Ihnen der Handwerker bei Mängeln schuldig ist
- GPT4All – KI ohne Internet nutzen
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Recht auf Nacherfüllung – Was Ihnen der Handwerker bei Mängeln schuldig ist
- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
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Recht auf Nacherfüllung – Was Ihnen der Handwerker bei Mängeln schuldig ist
- Eset sichert Kleinst- und Homeoffice-Betriebe ab
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Recht auf Nacherfüllung – Was Ihnen der Handwerker bei Mängeln schuldig ist
- Compliance hat im Mittelstand oft Vorrang vor IT-Sicherheit
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Recht auf Nacherfüllung – Was Ihnen der Handwerker bei Mängeln schuldig ist
- AMD veröffentlicht Updates für Schwachstellen in Grafiktreiber
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Recht auf Nacherfüllung – Was Ihnen der Handwerker bei Mängeln schuldig ist
- Microsoft erweitert März-Update von Exchange
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Recht auf Nacherfüllung – Was Ihnen der Handwerker bei Mängeln schuldig ist
- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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Recht auf Nacherfüllung – Was Ihnen der Handwerker bei Mängeln schuldig ist
- Was sicherer Cloud-Migration oft im Wege steht
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- Kostenfalle Sovereign Cloud
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- Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol
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- Mehr Phishing durch KI
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- Cyberkriminelle können pfSense übernehmen
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- Sicherheitslücke bei Webex-Instanz der Bundeswehr geschlossen
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- Forschung identifiziert Afrika als Cyberkrieg-Testgelände
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- Angriff auf die Datenrückversicherung
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- Einfacher Einstieg ins Pentesting mit Metasploit
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- Armis kauft Silk Security
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- So nutzt ein neuer DNS-Angreifer die Great Firewall of China
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- Eine Million Cyberangriffe in 120 Tagen
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Recht auf Nacherfüllung – Was Ihnen der Handwerker bei Mängeln schuldig ist
Hat der Handwerker den Auftrag nicht wie vereinbart erfüllt, gibt es ein Recht auf Nacherfüllung. Das heißt, der Handwerker muss nachbessern und die Mängel und Schäden beseitigen. Unter Umständen darf der Kunde sogar einen anderen Handwerker beauftragen, um Auftrag zu vollenden.Von FOCUS-Online-Experte Ferdinand Seulen
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