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Das Elfte Schiedsgericht bestätigte die Verurteilung des Zeitungsverlags von „Unity Nizhnekamsk“. In der Zeitung wurde eine Anzeige für einen Finanzdienstleister mit dem Schwerpunkt auf Kryptowährungen abgedruckt. Die Bitcoin-Anzeige habe wegen eines Formfehlers gegen geltendes Recht verstoßen.

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