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Das schwedische Parlament hat einen Gesetzesvorschlag zur Abwandlung des Tatbestands der Vergewaltigung genehmigt. Das neue “Einverständnis-Gesetz” besagt demnach, dass ein Mann auch bei einvernehmlichem Sex der Vergewaltigung angeklagt werden, wenn er sich zuvor keine eindeutige Einverständnis-Erklärung seiner Partnerin eingeholt hat.

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