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Angelehnt an das Web-Lernmodul „Auswahl von Betriebsmitteln“ des GDV werden mögliche Schadenursachen sowie entsprechende Schutzmaßnahmen im Beitrag näher erläutert.

Elektrische Betriebsmittel
Nach den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften DGUV V 3: „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ wird der Begriff wie folgt definiert: „Elektrische Betriebs-mittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als Ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.“Bei der Auswahl und Montage elektrischer Betriebsmittel sind stets die Anforderungen zum Brandschutz zu beachten. Dabei gilt:

Brandgefährliche thermische Einflüsse, die von Betriebsmitteln ausgehen, müssen vermieden werden.
Im Brandfall ist die Weiterleitung von Feuer bzw. Rauch zu unterbinden.
Der Erhalt von Sicherheitsfunktionen ist zu gewährleisten.

Grundsätzliche Brandgefahren

Die häufigsten Ursachen für eine Entzündung […]

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