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Umwege nicht pauschal verboten – Pendlerpauschale: BGH-Richter entscheiden für Arbeitnehmer bei Klage gegen Finanzamt
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- Wenn der Helpdesk zur Gefahr wird
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- Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt
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- Oliver Dehning vom Eco-Verband widerspricht Europol
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Beschäftigte müssen bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die kürzeste Strecke wählen, wenn sie die steuerliche Entfernungspauschale geltend machen wollen. Ausnahmen akzeptiert der Fiskus nur aus ganz bestimmten Gründen. Zeitersparnis gehört dazu.
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