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Trotz eines Hauses in Thailand erhält ein Ehepaar in Deutschland Hartz-IV-Zahlungen. Denn: Wer ein Haus im Ausland besitzt, kann in einer akuten Notlage dennoch Sozialleistungen beziehen zumindest vorläufig. Das hat das Landessozialgericht in Celle entschieden, wie ein Sprecher am Dienstag mitteilte.
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