MoneyTiming: Aktuelle Beiträge

Bei Obst und Gemüse gibt die EU strikte Vermarktungsnormen vor: Wenn das Lebensmittelprodukt nicht die erforderliche Form hat, darf es zwar verkauft aber nicht beworben werden. Einem Bioladen ist München wurde das zum Verhängnis – seine Doppelfrucht-Kiwis sind eine Ordnungswidrigkeit.

Artikel lesen


}

Kommentieren ist momentan nicht möglich.

Suchen

MoneyTiming: Weitere Artikel