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Eine im Ausland geschlossene Zweitehe schließt einen Einbürgerungsanspruch in Deutschland nicht aus. Diese Ehe stehe einem wirksamen Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht entgegen, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil zur Einbürgerung eines Syrers. Sein Fall muss nun erneut geprüft werden. (Az. BVerwG 1 C 15.17)

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