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Die deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden haben sich mit der rechtlichen Bewertung von Zugriffsmöglichkeiten öffentlicher Stellen von Drittländern auf personenbezogene Daten von EU-Bürgern aus­ei­nan­der­ge­setzt. Die IT-Sicherheitsexperten der PSW Group erläutern den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK), der insbesondere für internationale Unternehmensgruppen und Cloud-Anbieter eine hohe Praxisrelevanz hat.

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