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Das Kopftuchverbot für muslimische Rechtsreferendarinnen in Bayern ist zulässig. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hob mit einem entsprechenden Urteil am Mittwoch eine frühere Entscheidung des Augsburger Verwaltungsgerichts auf (Az.: 3 BV 16.2040).

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